win2day ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen zugänglich zu machen.
Zweck der Website: win2day ist die Online-Spieleseite der Österreichischen Lotterien. Die Produktpalette von win2day umfasst verantwortungsvolles konzessioniertes Online-Glücksspiel in Österreich (klassische Online-Lotteriespiele, Casino Spiele, Slots, Poker und Bingo) sowie Sportwetten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.win2day.at/.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Derzeit sind Registrierung, Einzahlung, Auszahlung sowie die Spielteilnahme am Online Spiele- und Wettangebot der Plattform win2day nicht barrierefrei möglich.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gemäß dem geltenden Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03).
a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG
- C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
- C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
- C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
- C.9.1.4.4 - Einige Texte, mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern, die Text enthalten, können nicht auf bis zu 200 Prozent skaliert werden, ohne dass unterstützende Technologien eingesetzt werden müssen und ohne dass Inhalt und Funktionalität verloren gehen;
- C.9.1.4.11 - Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
- C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
- C.9.2.4.1 - Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen;
- C.9.2.4.2 - Einige Webseiten haben keine Titel, die das Thema oder den Zweck beschreiben;
- C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
- C.9.2.4.4 - Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
- C.9.2.4.7 - Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar;
- C.9.3.2.3 - Einige der Navigationsmechanismen, die sich auf mehreren Seiten innerhalb einer Gruppe von Webseiten wiederholen, erscheinen nicht in der gleichen Reihenfolge;
- C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
Wir führen stetig Maßnahmen durch um die Barrierefreiheit und das Nutzungserleben mit der Website zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:
- Wir nehmen die externe Beratung durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit in Anspruch.
- Die Website wurde unabhängigen externen Barrierefreiheitstests unterzogen.
- Mitarbeiter:innen wurden und werden zum Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult.
- Wir führen intern automatisierte Tests durch.
Diese Erklärung wurde am 02.07.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Juni 2025.
Diese Erklärung wurde am 04.08.2025 aktualisiert.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn dir Barrieren auffallen, die dich an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir dich, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir bestätigen deine Rückmeldung innerhalb von 5 Werktagen und bemühen uns, das Problem zügig zu beheben – in der Regel innerhalb von 10 Werktagen oder mit einem Zwischenstand.
Bitte sende uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an help@win2day.at. Bitte beschreibe uns das Problem und führe uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Wir haben win2day.at im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei erfüllen wir folgende Prinzipien:
Wahrnehmbar
- Der Inhalt wird in einer Reihenfolge präsentiert, die der logischen und semantischen Struktur entspricht und es assistiven Technologien ermöglicht, ihn korrekt zu interpretieren.
Bedienbar
- Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
- Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
- Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
- Die Bildschirme des Serviceablaufs haben Titel, die ihr Thema oder ihren Zweck beschreiben.
- Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
- Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.
Verständlich
- Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet.
- Benutzeroberflächenkomponenten lösen beim Erhalt des Tastaturfokus keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die die Nutzenden verwirren könnten.
- Wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird das fehlerhafte Element identifiziert und der Fehler wird in Textform beschrieben.
- Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus.
Robust
- Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können.
Wir testen win2day.at mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern:
- Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
- Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.
Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.
Standards: Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.