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Informationen nach E-Commerce Gesetz

Das Recht zur Durchführung der Ausspielungen nach den §§ 6 bis 12b des österreichischen Glücksspielgesetzes ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g) ist gemäß der ihr vom Bund erteilten Konzession zur Durchführung dieser Spiele berechtigt. Gesetzliche Grundlage für den Abschluss, Vermittlung und die Durchführung von Sportwetten über das Portal www.win2day.at ist das niederösterreichische Wettgesetz (NÖ WettG) vom 27.05.2020, LGBl. Nr. 58/2020 und der aufgrund dieses Gesetzes ergangene Bewilligungsbescheid vom 10.12.2020 der NÖ. Landesregierung mit der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020.