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SPIELBEDINGUNGEN BINGO

 

Diese Spielbedingungen gelten für die Teilnahme an den Ziehungen ab 15.02.2022.

 

PRÄAMBEL

 

Die gegenständlichen Spielbedingungen gelten für die Online-Abwicklung des Bingo und ab 15.02.2022.
Durch die Beteiligung am Bingo anerkennen die Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen und verpflichten sich, diese einzuhalten.

 

1. Gesetzliche Grundlage

 

1.1 Gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Bingo ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989 in der geltenden Fassung.

 

1.2 Bingo im Sinne des Gesetzes ist eine Ausspielung, bei der ein Veranstalter Wetten über die Gewinnchancen von Zahlenkombinationen annimmt und durchführt, wobei Gewinne von den Spielteilnehmern durch Übereinstimmung der entsprechenden Zahlenkombinationen mit den ermittelten Gewinnzahlen erzielt werden.

 

1.3 Der Betrieb von Bingo ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft” genannt) ist gemäß der ihr vom Bund erteilten Konzession zur Durchführung des Bingo berechtigt.

 

1.4 Für die Durchführung des Bingo hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind.

 

2. Gegenstand des Bingo

 

2.1 Gegenstand des Bingo ist das Erzielen vorab durch die Gesellschaft definierter Spielfiguren auf dem Bingo Tipp durch Übereinstimmung der entsprechenden Zahlenkombinationen mit den durch Ziehung ermittelten Gewinnzahlen aus einer Zahlenmenge von 1 bis 75. Die Bingo Ziehungen sind öffentlich und finden unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt.


Als Ziehungstag der jeweiligen Runde gilt jeweils der Samstag. Handelt es sich dabei jedoch um einen Feiertag oder sprechen sonstige wichtige Gründe dafür, kann die Gesellschaft die Ziehung verschieben.

 

2.2 Beteiligung am Bingo


Die Beteiligung am Bingo kann nur mittels der von der Gesellschaft per Zufallsgenerator vergebenen Bingo Tipps (Quicktipp) erfolgen. Die Beteiligung am Bingo findet folgendermaßen statt:

 

2.2.1 Bei der Bingo Spielteilnahme über Quicktipp werden per Zufallsgenerator Bingo Tipps auf die Quittung gedruckt. Der Bingo Tipp besteht aus 25 Feldern, welche sich aus fünf Zeilen und fünf Spalten zusammensetzen. Zahlen zwischen 1 und 75 werden nach dem Zufallsprinzip den mit den Buchstaben B – I – N – G - O überschriebenen Spalten dergestalt zugeordnet, dass in der Spalte B Zahlen zwischen 1 und 15, in der Spalte I Zahlen zwischen 16 und 30, in der Spalte N Zahlen zwischen 31 und 45, in der Spalte G Zahlen zwischen 46 und 60 und in der Spalte O die Zahlen zwischen 61 und 75 aufscheinen. Darüber hinaus weist jeder Bingo Tipp in den neun Innenfeldern drei und in den sechzehn Außenfeldern zwei Freifelder auf. Diese Freifelder stehen entsprechend der jeweiligen Spalte für eine beliebige Zahl zwischen 1 und 75 und gelten in jedem Fall als bereits erzielt.


Ebenso wird per Zufallsgenerator zu jedem Bingo Tipp ein Kartensymbol (Herz 2 bis Herz 10, Herz-Bube, Herz-Dame, Herz-König und Herz-Ass) vergeben.

 

2.2.2 Quicktipp


Der Spielteilnehmer hat die Möglichkeit, pro Quittung jeweils zwei, drei bzw. vier per Zufallsgenerator vergebene Bingo Tipps (Quicktipp) für die Dauer einer Runde bzw. für bis zu fünf unmittelbar auf die Abgabe folgende Bingo Runden zu spielen. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.
Eine Korrektur von Quicktipps ist ausgeschlossen.


Ein Rechtsstreit darüber ist ausgeschlossen.

 

2.2.3 Sonstige Medien


Die Gesellschaft ist berechtigt, bestehende Medien zur Spielteilnahme außer Kraft zu setzen und neue technische Medien anderer Art zur Vermittlung der Spielteilnahme in Kraft zu setzen.

 

2.3 Rangermittlung

 

2.3.1 Die Beteiligung am Spiel erfolgt mittels den von der Gesellschaft genehmigten Medien, insbesondere mittels Quicktipp, die Bestätigung der Spielteilnahme erfolgt über eine gesondert ausgedruckte Quittung, die dem Spielteilnehmer ausgefolgt wird.

 

2.3.2 An der Rangermittlung einer Bingo Runde nehmen ausschließlich die bei der Gesellschaft eingelangten und den Spielteilnehmern entsprechend den Spielbedingungen über Quittung bestätigten Daten teil.

 

2.4 Gewinnränge

 

2.4.1 Die öffentliche Ziehung dient der Ermittlung der Zahlenreihenfolge; bei der Gewinnermittlung wird ermittelt, welcher/welche Tipp/Tipps die Voraussetzungen zur Gewinnerzielung – in den Rängen 1, 2, 3 und 4 als erster/erste – erfüllt/erfüllen. Die Gewinnermittlung ist dann beendet, wenn mindestens auf einem abgegebenen Bingo Tipp alle Zahlen, unter Berücksichtigung der Freifelder, mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


Das Erzielen einer bestimmten Spielfigur zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmt die Höhe des Ranges der Wette.

 

2.4.2 In die sieben Gewinnränge gelangen all jene Teilnehmer, die in einem Tipp die folgende Spielfigur richtig getippt haben:


1. Rang (Bingo Bonus)


Dieser Gewinn tritt ein, sobald alle 25 Felder auf dem/den abgegebenen Bingo Tipp(s) bis zur 43. gezogenen Zahl (Stoppzahl) mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen. Ab Erreichen der Maximaldotation des Bonusranges (in Höhe von EUR 100.000,- bei gleichzeitiger Nichterzielung eines derartiges Gewinnes bis zur 43. gezogenen Zahl), während drei aufeinander folgender Runden, tritt der Gewinn in der darauffolgenden Bingorunde ein, sobald alle 25 Felder auf dem/den abgegebenen Bingo Tipp(s) bis zur 44. gezogenen Zahl mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


Wird während der nächstfolgenden drei Bingorunden wiederum kein derartiger Gewinn bis zur Stoppzahl erzielt, so steigt diese in der folgenden Bingorunde stufenweise um eine Zahl (bis zur 45. gezogenen Zahl, bis zur 46. gezogenen Zahl usw.) an.


Der Bonusrang wird durch die Gesellschaft mit einem durch die Gesellschaft bestimmten Bonusbetrag in Höhe von maximal EUR 100.000,– dotiert.


2. Rang (Bingo)


Dieser Gewinn tritt ein, sobald alle 25 Felder auf dem/den abgegebenen Bingo Tipp(s) mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


3. Rang (Ring)


Dieser Gewinn tritt ein, sobald die 16 Außenfelder bei dem/den abgegebenen Bingo Tipp(s) mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


4. Rang (Box)


Dieser Gewinn tritt ein, sobald die 9 Innenfelder bei dem/den abgegebenen Bingo Tipp(s) mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


5. Rang (Ring 2. Chance)


In diesen Gewinnrang kommen alle abgegebenen Bingo Tipps, bei denen die 16 äußeren Felder bis zur Erreichung von Bingo Bonus oder Bingo mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


6. Rang (Box 2. Chance)


In diesen Gewinnrang kommen alle abgegebenen Bingo Tipps, bei denen die neun Innenfelder bis zur Erreichung von Bingo Bonus oder Bingo mit den ermittelten Gewinnzahlen übereinstimmen.


7. Rang (Card)


In diesen Gewinnrang kommen alle abgegebenen Bingo Tipps, bei denen eine Übereinstimmung des Spielkartensymbols mit dem ermittelten Spielkartensymbol erzielt wird.

 

2.5 Gewinnermittlung Bingo

 

2.5.1 40% der im Inland sowie in dem in eine Poolung einbezogenen Ausland geleisteten Wetteinsätze (gemäß Punkt 6.1) einer Runde zuzüglich der auf die von der Gesellschaft dotierten Tipps entfallenden Beträge werden als Gewinnsumme auf die Gewinnränge aufgeteilt.

 

2.5.2 Die Aufteilung der Gewinnsumme auf die sieben Gewinnränge gemäß Punkt 2.4.2 geschieht folgendermaßen:


 

  • 1. Rang (Bingo Bonus) Sonderdotierung
  • 2. Rang (Bingo) 38 v. H. der Gewinnsumme
  • 3. Rang (Ring) 6 v. H. der Gewinnsumme
  • 4. Rang (Box) 4 v. H. der Gewinnsumme
  • 5. Rang (Ring 2. Chance) 6 v. H. der Gewinnsumme
  • 6. Rang (Box 2. Chance) 26,77 v. H. der Gewinnsumme
  • 7. Rang (Card) EUR 2,00 pro Gewinner

 

Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, einzelne Gewinnränge nach vorheriger Ankündigung mit Sach- oder Geldwerten höher zu dotieren.

 

2.5.3 Werden im 7. Rang weniger als 19,23 v. H. der Gewinnsumme der Runde an Gewinnen ausgeschüttet, so wird der Differenzbetrag dem Bingo Gewinntopf zugeführt.
Werden in einer Runde mehr als der genannte Prozentsatz der Gewinnsumme einer Runde an Gewinnen ausbezahlt, so wird der Differenzbetrag dem Bingo Gewinntopf entnommen.

 

2.5.4 Die Gesellschaft garantiert die entsprechende Dotierung des Gewinntopfes. Alle Beträge, die dem Bingo Gewinntopf zugeführt werden, fließen in das Bingo als Gewinne zurück.

 

2.5.5 Der Gewinn in einem Gewinnrang schließt den Gewinn mit demselben Tipp in einem anderen Gewinnrang nicht aus. Liegen mehrere richtige Tipps im gleichen Rang vor, so wird mit Ausnahme der Fixquoten des 7. Ranges die Gewinnsumme dieses Ranges zu gleichen Teilen auf die gewinnberechtigten Tipps aufgeteilt. Einzelgewinne werden auf den nächsten 10-Cent-Betrag abgerundet.

 

2.5.6 Wird kein Bingo Bonus erzielt, so wird die von der Gesellschaft festgesetzte Dotierung (Bonusbetrag) in der nächstfolgenden Bingo Runde ausgespielt.

 

2.5.7 Die Gewinnermittlung der jeweiligen Runde erfolgt generell am Samstag. Handelt es sich dabei jedoch um einen Feiertag oder sprechen sonstige schwerwiegende Gründe dafür, kann die Gesellschaft die Gewinnermittlung verschieben.

 

3. Quittungen

3.1 Nach Abgabe eines Quicktipps (zwei, drei bzw. vier Bingo Tipps) erhält der Spielteilnehmer eine gesonderte Quittung, auf der die von ihm gespielten Bingo Tipps unter bestimmter Anordnung der per Zufallsgenerator ermittelten Zahlen zwischen 1 und 75 in den jeweiligen Spalten und Zeilen unter Anbringung von Freifeldern aufscheinen. Diese Quittung ist der einzige Nachweis der Spielteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches.

 

3.2 Auf der Quittung selbst ist ein Code aufgebracht, der wesentlicher Bestandteil der Quittung ist und die Zuordenbarkeit der Quittung zu den gespielten Daten technisch gewährleistet.

 

3.3 Nur Quittungen, auf denen der Code einwandfrei zu identifizieren ist, dienen zum Nachweis der Spielteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches.

 

4. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag

 

4.1 Wer den Spielbedingungen entsprechend seinen Quicktipp (zwei, drei bzw. vier Bingo Tipps) erwirbt, den Preis von EUR 4,00, EUR 6,00 bzw. EUR 8,00 (bestehend aus EUR 2,00 pro Tipp) entrichtet (außer in den Fällen, in denen Spielteilnehmern von der Gesellschaft Gratistipps zur Verfügung gestellt werden), die Daten durch die Online-Annahmestelle und die jeweils vorgesehenen Datenübertragungsmedien an die Gesellschaft übermitteln lässt und eine diesbezügliche Quittung ausgestellt erhält, ist zur Teilnahme an der Runde berechtigt.


Für die Teilnahme an zwei bis zu fünf Spielrunden ist der zu entrichtende Preis pro Quicktipp mit der Anzahl der Runden zu multiplizieren. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.


Zur Verfügung gestellte Gratistipps dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst.

 

4.2 Der Spielvertrag zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft gilt als abgeschlossen, wenn die Daten des Quicktipps über die in der Online-Annahmestelle befindlichen technischen Einrichtungen bzw. über sonstige Medien übertragene Daten bei der Gesellschaft einlangen, entsprechend gesichert und auswertbar sind sowie durch Ausdruck und Ausfolgung der Quittungen bestätigt sind. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Spielvertrag nicht zustande.

 

4.3 Die Spielteilnahme erfolgt anonym.

 

5. Online-Annahmestellen

 

5.1 Eine Online-Annahmestelle ist eine für die sofortige Datenübermittlung nach Vorgaben der Gesellschaft mit technischen Einrichtungen ausgestattete Annahmestelle.

 

5.2 Die Übermittlung von Daten aus Quicktipps und die Weiterleitung der vom Teilnehmer entrichteten Wetteinsätze an die Gesellschaft erfolgt über die Online-Annahmestellen.

 

5.3 Die Teilnahme an der jeweiligen Runde wird von den Online-Annahmestellen vermittelt. Vertragliche Beziehungen zwischen den Teilnehmern und den Online-Annahmestellen sind ausgeschlossen, selbst wenn der Teilnehmer den Online-Annahmestellen die Abgabe von Tipps über technische Einrichtungen hierfür (Quicktipp) überlässt.

 

5.4 Die Online-Annahmestellen haften der Gesellschaft für die Entrichtung jener Wetteinsätze, die aus den gespielten Bingo Tipps resultieren.

 

5.5 Das Tätigwerden der Online-Annahmestelle zur Übermittlung der Daten an die Gesellschaft entbindet die Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Spielbedingungen.

 

6. Wetteinsätze und Registrierung

 

6.1 Für jeden Quicktipp (zwei, drei bzw. vier Bingo Tipps) hat der Teilnehmer den Preis (Wetteinsatz) von EUR 4,00, EUR 6,00 bzw. EUR 8,00 zu entrichten, der sich aus dem Preis pro Bingo Tipp von EUR 2,00 errechnet. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratistipps zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft die Gewinnsumme mit 40% des Wetteinsatzes pro Tipp.

 

6.2 Die Entrichtung des Wetteinsatzes ist dem Teilnehmer von der Online-Annahmestelle durch Ausstellen einer mit dem Code versehenen Quittung zu bestätigen (Einsatzbestätigung).

 

6.3 Die ordnungsgemäß erfolgte Ausstellung und Übergabe einer mit dem Code versehenen Quittung in der Online-Annahmestelle ist Bedingung für die Teilnahme und die Weiterbehandlung der Daten.

 

6.4 Der Teilnehmer trägt die Gefahr für die ordnungsgemäße Einsatzbestätigung (Ausfolgung der Quittung gemäß Punkt 6.3) und die Richtigkeit der bestätigten Daten.

 

7. Annahmeschluss

 

Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses bestimmt die Gesellschaft.

 

8. Teilnahme von Daten

 

8.1 Die Daten sind von den Online-Annahmestellen mittels der von der Gesellschaft vorgegebenen technischen Einrichtungen an die Gesellschaft zu übermitteln.

 

8.2 Die Daten müssen der Gesellschaft so rechtzeitig übermittelt werden, dass sie an der Einsatzermittlung der jeweiligen Runde teilnehmen können. Daten, die nach dem jeweiligen Annahmeschluss bei der Gesellschaft einlangen, gelten erst in der darauf folgenden Runde als gespielt.

 

8.3 Daten, die nicht auf elektronischem Wege bei der Gesellschaft einlangen und für die mangels Einlangens bei der Gesellschaft ein Spielvertrag daher nicht zustande kommt, nehmen an der Einsatz und Gewinnermittlung nicht teil.

 

8.4 Die Online-Annahmestelle sowie die Gesellschaft können die Annahme von Quicktipps (Daten) jederzeit aus wichtigen Gründen verweigern.

 

9. Einsatzermittlung

 

9.1 Der Wetteinsatz einer Runde ergibt sich durch Multiplikation der Anzahl der Tipps aufgrund der bei der Gesellschaft eingelangten Daten mit dem Wetteinsatz je Tipp unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft dotierten Gratistipps.

 

9.2 Die Einsatzermittlung der jeweiligen Runde erfolgt durch die Gesellschaft nach Annahmeschluss.

 

10. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung und Reklamationsfrist

 

10.1 Gewinnansprüche bestehen nur aufgrund der Quittung. Aus der Quittung kann nur dann ein Gewinnanspruch hergeleitet werden, wenn die Daten auf der Quittung mit den bei der Gesellschaft eingelangten Daten übereinstimmen und auf der Quittung der Code einwandfrei erkennbar ist.
Jede Gewinneinlösung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der Quittung zum Nachweis der Gewinnberechtigung und bei Kleingewinnen gemäß Punkt 10.2 ohne Identitätsüberprüfung. Die Quittung wird von der auszahlenden Stelle (Annahmestelle, Großgewinnauszahlungsstelle) dem Spielteilnehmer nach Gewinnauszahlung wieder ausgefolgt.


Bei Gewinneinlösung durch das Kunden-Service-Center der Gesellschaft verbleiben die Gewinnanforderungen samt angeschlossenen Quittungen bei der Gesellschaft. Kleingewinne bis EUR 100 pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.

 

10.2 Kleingewinne von EUR 0,10 bis EUR 1.000,- pro Quittung und Runde werden in jeder Online-Annahmestelle an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung bar mit schuldbefreiender Wirkung ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist in der Online-Annahmestelle beträgt drei Jahre und beginnt frühestens am Tag nach Abschluss der Gewinnermittlung. Kleingewinne bis EUR 100,-- pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.

 

10.3 Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Quittung werden vier Wochen nach Abschluss der Gewinnermittlung an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft ausbezahlt.

 

10.4 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,- werden bei Online-Annahmestellen, die durch die Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), nach Ablauf der 4-wöchigen Reklamationsfrist mit schuldbefreiender Wirkung ausbezahlt.

 

10.5 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,- können, Hochgewinne über EUR 80.000,- werden jedenfalls über Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung über das Kunden-Service-Center der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) zentral liquidiert.
Gibt der Inhaber innerhalb von vier Wochen der Gesellschaft Auszahlungsmodalitäten bekannt, überweist diese an die in der Gewinnanforderung samt angeschlossener Quittung genannte Person oder an das genannte Konto mit schuldbefreiender Wirkung.


Wird zur Gewinneinlösung eine Gewinnanforderung samt beigelegter Quittung an die Gesellschaft übermittelt, wird nach Auszahlung der bisher erzielten Gewinne die Quittung während der Restlaufzeit des Spielvertrages bei der Gesellschaft in Evidenz gehalten und werden weitere aus demselben Spielvertrag erzielte Gewinne nach Ablauf des Spielvertrages und allfälliger Reklamationsfristen gemäß den gewählten Auszahlungsmodalitäten in der Gewinnanforderung automatisch angewiesen.

 

10.6 Mehrere Kleingewinne gemäß Punkt 10.7 sowie Groß- und Hochgewinne gemäß Punkt 10.3 bis 10.5 werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausbezahlt.

 

10.7 Mehrere Kleingewinne aus 2- bis zu 5-Runden-Spielverträgen, die insgesamt EUR 1.000,- übersteigen, werden in Annahmestellen, die von der Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), - ohne Verstreichen der 4-wöchigen Reklamationsfrist, jedoch frühestens am Tag nach Abschluss der Gewinnermittlung – ausbezahlt. Mehrere Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Quittung aus 2- bis zu 5-Runden-Spielverträgen werden jeweils nach Ablauf der 4-wöchigen Reklamationsfrist nach jener Runde, in der der Gewinn erzielt wurde, aufgrund einer Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung oder gemäß Punkt 10.4 zur Auszahlung gebracht.

 

10.8 Die Aufbewahrungsfrist für die beim Spielteilnehmer verbleibende Quittung beträgt demnach höchstens drei Jahre nach Abschluss der Gewinnermittlung.

 

10.9 Werden pro Spielvertrag mehrere Gewinne erzielt, so gilt als Voraussetzung für die Art der Auszahlung die Höhe der zusammengerechneten Gewinne.

 

10.10 Bei Hochgewinnen über EUR 80.000,- erfolgt auf Wunsch des Gewinners eine Betreuung und Information durch einen Vertreter der Gesellschaft.

 

10.11 Ergibt die Abfrage der Quittungsdaten, dass ein Gewinn nicht bzw. nicht im entsprechenden Rang vorliegt, so steht dem Teilnehmer eine Frist von vier Wochen nach Abschluss der Gewinnermittlung offen, um mit ausgefüllter Gewinnanforderung und beigelegter, mit dem Code versehener Quittung schriftlich zu reklamieren (Gewinnreklamation mit Gewinnanforderung). Nach Ablauf dieser Frist ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.

 

10.12 Gewinne, die dem Berechtigten nicht überwiesen werden konnten, können innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Gewinnermittlung mit ausgefüllter Gewinnanforderung und beigelegter, mit dem Code versehener Quittung beim Kunden-Service-Center der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) schriftlich angefordert werden (Auszahlungsreklamation mit Gewinnanforderung). Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Gewinnanspruch.

 

10.13 Nach Ablauf der Frist in der Dauer von drei Jahren ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.

 

11. Haftung

 

11.1 Die Gesellschaft haftet dem Teilnehmer für alle Schäden, die von ihr nach Abschluss des Spielvertrages schuldhaft verursacht werden.

 

11.2 Die Gesellschaft haftet nicht für Verschulden der Online-Annahmestellen und aller sonstigen, mit der Übermittlung der Daten beauftragten Stellen. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder sonstige Gründe verursacht werden, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.

 

11.3 Die Online-Annahmestellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

11.4 Der Teilnehmer trägt die Gefahr für die ordnungsgemäße Ausfolgung der Quittung sowie die inhaltliche Richtigkeit der Quittung und die Aufbringung des Codes.

 

11.5 Die Gefahr für das Einlangen der Daten bei der Gesellschaft trägt ausschließlich der Teilnehmer. Die Haftung für nicht übermittelte oder aus anderen Verstößen gegen die Spielbedingungen nicht in die Einsatz- und Gewinnermittlung einbezogene Daten liegt daher nicht bei der Gesellschaft.

 

12. Schlussbestimmungen

 

12.1 Die Gesellschaft und die Online-Annahmestellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Teilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.

 

12.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab 15.02.2022.

 

12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.

 

12.4 Alle Ansprüche der Teilnehmer am Bingo gegen die Gesellschaft sowie gegen die Online-Annahmestellen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Gewinnermittlung der jeweiligen Runde gerichtlich geltend gemacht werden.

 

12.5 Gewinne aus Spielbeteiligungen im Inland sowie im in eine Poolung einbezogenen Ausland, die nach Ablauf der genannten Frist von drei Jahren nach Abschluss der Gewinnermittlung nicht behoben oder überwiesen werden konnten bzw. nicht reklamiert wurden, werden von den in die Poolung einbezogenen Gesellschaften zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der in die Poolung einbezogenen Gesellschaften verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie die Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen; die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft.