SPIELBEDINGUNGEN TEAMTIPP

Lotto „6 aus 45” und LottoPlus, Toto und Torwette, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” mit „Österreich Bonus”, Joker

für die Teilnahme am TEAMTIPP in Online-Annahmestellen.

Diese Spielbedingungen gelten ab dem 15.02.2022

PRÄAMBEL

Diese Spielbedingungen gelten ab 15.2.2022.

1. Spielteilnahme am TeamTipp bei Lotto „6 aus 45” und LottoPlus, Joker, Toto und Torwette, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” (im Folgenden „EuroMillionen” genannt) mit „Österreich Bonus”:

1.1 Die Spielteilnahme erfolgt über die Online-Annahmestellen der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz „Gesellschaft” genannt).

1.2 Zwei bis zehn Spielteilnehmer können – ausgewählt durch den Teammanager (den Organisator der Tippgemeinschaft) – an den Spielen als Tippgemeinschaft teilnehmen.

1.3 Die Beteiligung an den Ausspielungen erfolgt durch den Teammanager mittels

• Lotto-Normal- und Systemschein sowie Lotto-Quicktipps

• EuroMillionen-Normal- und Systemschein sowie EuroMillionen - Quicktipps

• Toto-Normal- und Systemschein sowie mittels Toto-Quicktipp jeweils inklusive Torwette.

Die Anzahl der je TeamTipp spielbaren Quicktipps ist in den Spielbedingungen der jeweiligen Ausspielung festgelegt. Lediglich bei EuroMillionen können darüber hinaus bis maximal 30 Quicktipps je TeamTipp gespielt werden.

1.4 Die Teilnahme am Joker ist nicht Bestandteil der Tippkombinationen der Spielgemeinschaft, sondern jeder Spielteilnehmer nimmt für sich am Joker teil. Die Entscheidung ob und wie viele Joker-Tipps gespielt werden, trifft der Teammanager jedoch für sämtliche Teilnehmer einer Tippgemeinschaft. Bei Teilnahme mittels eines Wettscheines wird die auf dem Wettschein aufgedruckte Joker-Nummer nur der Quittung des Teammanagers zuge ordnet. Alle übrigen den einzelnen Spielteilnehmern der Tippgemeinschaft zugeordneten Joker-Nummern werden mittels Quicktipp erzeugt.

2. Quittung

2.1 Nach Einlesen des Wettscheines (Arbeitspapieres) oder Abgabe von Quicktipps an der/den gewählten Ausspielung(en) erhält der Teammanager für jeden der an der Tippgemeinschaft teilnehmen den Spielteilnehmer eine gesonderte Quittung, auf der der jeweilige Spielanteil samt der von ihm gespielte(n) Joker-Nummer(n) bzw. die ihm zugeordnete(n) Quicktipp-Joker-Nummer(n) aufscheint/aufschei nen. Auf der Quittung selbst ist ein Code aufgebracht, der wesentlicher Bestandteil der Quittung ist und die Zuordenbarkeit der Quittung zu den gespielten Daten technisch gewährleistet

2.2 Nur Quittungen, auf denen der Code einwandfrei zu identifizieren ist, dienen zum Nachweis der Spielteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches.

3. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag

3.1 Bei Teilnahme einer Tippgemeinschaft kommt der Spielvertrag aus schließlich mit dem Teammanager, der die alleinige Verantwortung für die Organisation und Abwicklung der Tippgemeinschaft trägt und den vorgesehenen Preis je Spielteilnahme entrichtet, zustande.

3.2 Die Teilnehmer einer Tippgemeinschaft haben ihre Rechtsverhältnisse untereinander zu regeln. Eine Haftung der Gesellschaft wird ausdrück lich ausgeschlossen.

3.3 Die Spielteilnahme erfolgt anonym

4. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung

4.1 Die je TeamTipp erzielten Gewinne (anteilig bzw. für Joker der jeweils erzielte Gewinnbetrag zur Gänze) werden an den Inhaber der ent sprechenden Quittung, ausschließlich gegen Vorlage der Quittung, bei Kleingewinnen bis EUR 1.000,00 pro Quittung ohne Identitätsüberprüfung mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft ausbezahlt.

4.2 Die Spieleinzahlungs- und Gewinnauszahlungsbeträge pro Anteil werden auf 1 Cent kaufmännisch auf- bzw. abgerundet. Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Spieleinzahlung werden dem Teammanager verrechnet.

4.3 Gewinne bis EUR 1.000,00 pro Quittung und Runde werden in jeder Online-Annahmestelle, Großgewinne ab EUR 1.000,01 bis EUR 80.000,00 werden nach Ablauf der vierwöchigen Reklamationsfrist in Großgewinnauszahlungsstellen an den Inhaber der Quittung ausbezahlt.
Kleingewinne bis EUR 100,– pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.
Großgewinne von EUR 1.000,01 bis EUR 80.000,00 können, Hochgewinne über EUR 80.000,00 werden jedenfalls über Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung über das Kunden Service-Center der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien), zentral liquidiert.
Mehrere Großgewinne ab EUR 1.000,01 pro Quittung aus 2- bis zu 10-Runden-Spielverträgen werden jeweils nach Ablauf der vierwöchigen Reklamationsfrist nach jener Runde, in der der Gewinn erzielt wurde, aufgrund einer Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung bzw. in Großgewinnauszahlungsstellen zur Auszahlung gebracht.
Vorgenannte Groß- und Hochgewinne werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausbezahlt.

4.4 Spielt die Gesellschaft bei der koordiniert organisierten Lotterie „MillionenRegen” bzw. bei der 2. Gewinnstufe „Österreich Bonus” Gewinne bzw. im Rahmen einer Zusatzausspielung Preise unter allen teilnehmenden Tipps aus, so wird im Falle eines TeamTipp-Gewinnes der von der Gesellschaft ausgespielte Geldbetrag bzw. der Verkehrswert des Sachpreises anteilig auf die Teilnehmer an der Tippgemeinschaft aufgeteilt. Diese Regelung gilt gemäß Punkt 1.4 und Punkt 4.1 nicht für Zusatzausspielungen bei Joker.

4.5 Erfolgt eine Zusatzausspielung jedoch dergestalt, dass der zusätzlich ausgespielte Gewinn unter allen an einer Ausspielung teilnehmenden Quittungen ausgespielt wird, so erfolgt die Gewinneinlösung an den Inhaber der Quittung allein und unabhängig davon, ob es sich um einen Spielteilnehmer an einer Tippgemeinschaft handelt oder nicht.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Soweit in den vorstehenden Ergänzungen nichts Gegenteiliges festge legt wird, gelten im Übrigen die Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45” und LottoPlus, Toto und Torwette, „EuroMillionen Lotto 5 aus 50 und 2 aus 12” mit „Österreich Bonus” sowie Joker in der letztgültigen Fassung analog.

5.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und gelten ab 15.2.2022.