ERGÄNZUNGSSPIELBEDINGUNGEN LUCKY DAY
Diese Spielbedingungen gelten ab 15.02.2022.
PRÄAMBEL
Die gegenständlichen Spielbedingungen gelten für die Online-Abwicklung
der Nummernlotterie „Lucky Day”.
Durch die Beteiligung an der Nummernlotterie „Lucky Day” anerkennen die
Teilnehmer die nachstehenden Bedingungen und verpflichten sich, diese
einzuhalten.
1. Gesetzliche Grundlage
1.1 Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Nummernlotterie „Lucky Day” ist das Glücksspielgesetz 1989, BGBl. Nr. 620/1989, in der geltenden Fassung.
1.2 Die Nummernlotterie „Lucky Day” im Sinne des Gesetzes ist eine Ausspielung, bei der die Spielanteile durch fortlaufende Nummern gekennzeichnet sind.
1.3 Der Betrieb der Nummernlotterie „Lucky Day” ist ein ausschließliches Recht des Bundes. Die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien zu FN 54472 g, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist gemäß der ihr vom Bund erteilten Konzession zur Durchführung der Nummernlotterie „Lucky Day” berechtigt.
1.4 Für die Durchführung der Nummernlotterie „Lucky Day” hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung folgt.
2. Gegenstand der Nummernlotterie „Lucky Day”
2.1 Gegenstand der Nummernlotterie „Lucky Day” ist die Ermittlung einer siebenstelligen Losnummer, bestehend aus einer sechsstelligen Ziffernkombination (kalendarisch gültiges Datum, in der Schreibweise TT-MM-JJ, TT=Tag, MM=Monat, JJ=Jahr; insgesamt daher 36.525 Möglichkeiten) und einem von 16 möglichen Symbolen.
2.2 Für die Erzielung eines Gewinnes im ersten Rang muss die siebenstellige Losnummer, d.h. sowohl die sechsstellige Ziffernkombination
vollständig in der richtigen Reihenfolge, von links nach rechts, als
auch das gespielte Symbol mit den gezogenen Stellen der Gewinnlosnummer übereinstimmen.
Für die Erzielung eines Gewinns in den Rängen zwei bis fünfzehn
muss die sechsstellige Ziffernkombination (Datum) ganz oder teilweise (getrennt in Tag, Monat, Jahr) übereinstimmen sowie in manchen
Gewinnrängen das gespielte Symbol mit dem gezogenen Symbol
übereinstimmen. Siehe folgende Gewinndarstellung:
2.3 Die Nummernlotterieziehungen sind öffentlich und finden einmal täglich, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen hat die Gesellschaft das Recht, Ziehungen entfallen zu lassen bzw. zu verschieben.
2.4 Beteiligung an der Nummernlotterie „Lucky Day”
Die Teilnahme an der Nummernlotterie „Lucky Day” kann nur mittels
der von der Gesellschaft aufgelegten und zur Verfügung gestellten
Wettscheine (Arbeitspapiere) oder mittels der von der Gesellschaft
per Zufallszahlengenerator vergebenen Losnummern für eine bis zu
maximal 28 unmittelbar aufeinander folgende Ziehungen erfolgen.
Die Beteiligung an der Nummernlotterie „Lucky Day” findet folgendermaßen statt:
2.4.1 Nummernlotterie Wettscheine
Der Nummernlotteriewettschein enthält vier Zahlenfelder, in welche
die Voraussagen (die sechsstelligen Ziffernkombinationen für das
Datum) einzutragen sind. Ein Zahlenfeld besteht aus 31 Zahlenkästchen (1 bis 31) für den Tag (TT), aus 12 Zahlenkästchen
(1 bis 12) für das Monat (MM) sowie 20 Zahlenkästchen, bestehend
aus zwei Spalten mit je 10 Kästchen (von 0 bis 9) für das Jahr (JJ,
von 00 bis 99). Die Vergabe eines von 16 möglichen Symbolen zu
jeder Ziffernkombination erfolgt automatisch mittels Zufallsgenerator.
Die Gesellschaft behält sich vor, bestehende Wettscheinarten außer
Kraft zu setzen bzw. neue einzuführen.
2.4.2 Quicktipp Bei der Teilnahme an der Nummernlotterie „Lucky Day” mittels Quicktipp werden per Zufallsgenerator eine bis fünf oder zehn Losnummern, bestehend jeweils aus einem sechsstelligen Datum sowie einem von 16 möglichen Symbolen, ausgewählt und auf der Quittung ausgedruckt.
2.4.3 Jede Losnummer (Datum + Symbol) ist insgesamt höchstens zehnmal pro Ziehung spielbar. Eine Korrektur von Losnummern ist ausgeschlossen. Ein Rechtsstreit darüber ist ausgeschlossen.
2.4.4 Sonstige Medien
Die Gesellschaft ist berechtigt, bestehende Medien zur Spielteilnahme außer Kraft zu setzen und neue technische Medien anderer Art
zur Vermittlung der Spielteilnahme in Kraft zu setzen.
3. Eintragungen auf dem Wettschein
3.1 Bei Verwendung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Wettscheines (Arbeitspapier) hat der Teilnehmer an der Nummernlotterie „Lucky Day” in jedem Zahlenfeld, mit dem er sich an einer oder mehreren Ziehungen beteiligen will, die sechsstellige Ziffernkombination (Datum) vorauszusagen und deutlich zu markieren. Die Vergabe eines von sechzehn möglichen Symbolen erfolgt automatisch mittels Zufallsgenerator.
3.2 Die Markierung auf dem Wettschein (Arbeitspapier) muss ausschließlich mit Kugelschreiber in schwarzer oder blauer Farbe erfolgen. Markierungen in anderen Farben (insbesondere in rot oder grün), die aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht erfasst werden können, werden nicht gewertet. Die Markierung muss durch Kreuze (X) erfolgen, die jeweils innerhalb eines Kästchens zu liegen haben.
3.3 Es werden nur eindeutig lesbare Markierungen gewertet. Bei mangelhaften Eintragungen hat entweder eine Rückgabe des Wettscheins zur händischen Korrektur durch den Spielteilnehmer oder aber eine Korrektur über die in der Online-Annahmestelle befindlichen technischen Einrichtungen nach Wunsch des Spielteilnehmers zu erfolgen. Eine Korrektur von Quicktipp-Spielteilnahmen ist ausgeschlossen. Bei fehlender Markierung der Spieldauer wird der Spielvertrag für die Dauer einer Ziehung abgeschlossen. Ein Rechtsstreit darüber ist ausgeschlossen.
3.4 Der Teilnehmer hat auf dem Wettschein (Arbeitspapier) alle Eintragungen an den hiefür vorgesehenen Stellen gut leserlich vorzunehmen, wobei die Eintragungen keine Korrekturen (z.B. Radierungen, Ausbesserungen und/oder Überschreibungen) aufweisen dürfen.
4. Gewinnränge Nummernlotterie „Lucky Day”
4.1 Die Ermittlung der für die Gewinnränge maßgeblichen sechs Ziffern (kalendarisch gültiges Datum, in der Schreibweise TT-MM-JJ, TT = Tag, MM = Monat, JJ = Jahr) sowie eines von sechzehn möglichen Symbolen, die gemeinsam die Gewinnlosnummer bilden, erfolgt mittels einer elektronischen Ziehung.
4.2 An der Gewinnermittlung einer Nummernlotterieziehung nehmen ausschließlich die bei der Gesellschaft eingelangten und den Spielteilnehmern entsprechend den Spielbedingungen über Quittung bestätigten Daten teil. Die Gewinnermittlung der jeweiligen Ziehung erfolgt grundsätzlich im Anschluss an die Ziehung, spätestens am nächstfolgenden Werktag.
4.3 In die fünfzehn Gewinnränge gelangen all jene Spielteilnehmer, deren Losnummer mit den entsprechenden Stellen der ermittelten Gewinnlosnummer ganz oder teilweise übereinstimmt:
Der Gewinn beträgt beim Preis von € 2:
Rang | Gewinn in Euro |
---|---|
1. Rang: Tag + Monat + Jahr + Symbol | 100.000 |
2. Rang: Tag + Jahr + Symbol | 10.000 |
3. Rang: Tag + Monat + Jahr | 5.000 |
4. Rang: Monat + Jahr + Symbol | 1.000 |
5. Rang: Tag + Monat + Symbol | 100 |
6. Rang: Tag + Jahr | 10 |
7. Rang: Jahr + Symbol | 7 |
8. Rang: Monat + Jahr | 5,50 |
9. Rang: Tag + Symbol | 5 |
10. Rang: Tag + Monat | 4,50 |
11. Rang: Monat + Symbol | 4 |
12. Rang: Jahr | 3,50 |
13. Rang: Tag | 3 |
14. Rang: Symbol | 2,50 |
15. Rang: Monat | 2 |
Der Gewinn beträgt beim Preis von € 3:
Rang | Gewinn in Euro |
---|---|
1. Rang: Tag + Monat + Jahr + Symbol | 150.000 |
2. Rang: Tag + Jahr + Symbol | 15.000 |
3. Rang: Tag + Monat + Jahr | 7.500 |
4. Rang: Monat + Jahr + Symbol | 1.500 |
5. Rang: Tag + Monat + Symbol | 150 |
6. Rang: Tag + Jahr | 15 |
7. Rang: Jahr + Symbol | 10,50 |
8. Rang: Monat + Jahr | 8,25 |
9. Rang: Tag + Symbol | 7,50 |
10. Rang: Tag + Monat | 6,75 |
11. Rang: Monat + Symbol | 6 |
12. Rang: Jahr | 5,25 |
13. Rang: Tag | 4,50 |
14. Rang: Symbol | 3,75 |
15. Rang: Monat | 3 |
Der Gewinn beträgt beim Preis von € 4:
Rang | Gewinn in Euro |
---|---|
1. Rang: Tag + Monat + Jahr + Symbol | 200.000 |
2. Rang: Tag + Jahr + Symbol | 20.000 |
3. Rang: Tag + Monat + Jahr | 10.000 |
4. Rang: Monat + Jahr + Symbol | 2.000 |
5. Rang: Tag + Monat + Symbol | 200 |
6. Rang: Tag + Jahr | 20 |
7. Rang: Jahr + Symbol | 14 |
8. Rang: Monat + Jahr | 11 |
9. Rang: Tag + Symbol | 10 |
10. Rang: Tag + Monat | 9 |
11. Rang: Monat + Symbol | 8 |
12. Rang: Jahr | 7 |
13. Rang: Tag | 6 |
14. Rang: Symbol | 5 |
15. Rang: Monat | 4 |
Der Gewinn beträgt beim Preis von € 5:
Rang | Gewinn in Euro |
---|---|
1. Rang: Tag + Monat + Jahr + Symbol | 250.000 |
2. Rang: Tag + Jahr + Symbol | 25.000 |
3. Rang: Tag + Monat + Jahr | 12.500 |
4. Rang: Monat + Jahr + Symbol | 2.500 |
5. Rang: Tag + Monat + Symbol | 250 |
6. Rang: Tag + Jahr | 25 |
7. Rang: Jahr + Symbol | 17,50 |
8. Rang: Monat + Jahr | 13,75 |
9. Rang: Tag + Symbol | 12,50 |
10. Rang: Tag + Monat | 11,25 |
11. Rang: Monat + Symbol | 10 |
12. Rang: Jahr | 8,75 |
13. Rang: Tag | 7,50 |
14. Rang: Symbol | 6,25 |
15. Rang: Monat | 5 |
4.4 Ein Gewinn in einem höheren Gewinnrang schließt einen Gewinn in einem niedrigeren Gewinnrang bei derselben Ziehung aus.
4.5 Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, einzelne Ränge nach vorheriger Ankündigung mit Sach- oder Geldwerten höher zu dotieren.
5. Quittungen
5.1 Nach Einlesen des Wettscheines (Arbeitspapieres) oder Abgabe
eines Quicktipps erhält der Spielteilnehmer eine gesonderte Quittung
auf der die von ihm gespielten Losnummern aufscheinen. Diese
Quittung ist der einzige Nachweis der Spielteilnahme sowie eines
allfälligen Gewinnanspruches.
Kann eine der vom Spielteilnehmer gewünschten Losnummern an
einer Ziehung nicht teilnehmen, weil sie bereits zehnmal vergeben ist,
wird dies gesondert auf der Quittung vermerkt.
5.2 Auf der Quittung selbst ist ein Code aufgebracht, der wesentlicher Bestandteil der Quittung ist und die Zuordenbarkeit der Quittung zu den gespielten Daten technisch gewährleistet.
5.3 Nur Quittungen, auf denen der Code einwandfrei zu identifizieren ist, dienen zum Nachweis der Spielteilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches.
6. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag
6.1 Wer den Spielbedingungen entsprechend seine Losnummer (Datum +
Symbol) erwirbt, den gewählten Preis entrichtet (außer in den
Fällen, in denen Spielteilnehmern von der Gesellschaft Gratislosnummern zur Verfügung gestellt werden), die Daten durch
die Online-Annahmestelle und die jeweils vorgesehenen Datenübertragungsmedien an die Gesellschaft übermitteln lässt
und eine diesbezügliche Quittung ausgestellt erhält, ist zur Teilnahme
an der Ziehung berechtigt.
Für die Teilnahme an mehreren Ziehungen ist der zu entrichtende
Preis pro Losnummer mit der Anzahl der Ziehungen zu multiplizieren.
Zur Verfügung gestellte Gratislosnummern dürfen nicht übertragen
werden und werden auch nicht in bar abgelöst.
6.2 Der Spielvertrag zwischen dem Teilnehmer und der Gesellschaft gilt als abgeschlossen, wenn die Daten der Losnummer über die in der Online-Annahmestelle befindlichen technischen Einrichtungen bzw. über sonstige Medien übertragene Daten bei der Gesellschaft einlangen, entsprechend gesichert und auswertbar sind sowie durch Ausdruck und Ausfolgung der Quittungen bestätigt sind. Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen kommt der Spielvertrag nicht zustande.
6.3 Die Spielteilnahme erfolgt anonym.
7. Online-Annahmestellen
7.1 Eine Online-Annahmestelle ist eine für die sofortige Datenübermittlung nach Vorgaben der Gesellschaft mit technischen Einrichtungen ausgestattete Annahmestelle.
7.2 Die Übermittlung von Daten zur Spielteilnahme und die Weiterleitung der vom Teilnehmer entrichteten Wetteinsätze an die Gesellschaft erfolgt über die Online-Annahmestellen.
7.3 Die Teilnahme an der jeweiligen Ziehung wird von den OnlineAnnahmestellen vermittelt. Vertragliche Beziehungen zwischen den Teilnehmern und den Online-Annahmestellen sind ausgeschlossen.
7.4 Die Online-Annahmestellen haften der Gesellschaft für die Entrichtung jener Wetteinsätze, die aus den gespielten Losnummern resultieren.
7.5 Das Tätigwerden der Online-Annahmestelle zur Übermittlung der Daten an die Gesellschaft entbindet die Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Spielbedingungen.
8. Wetteinsätze und Registrierung
8.1 Für eine Losnummer hat der Teilnehmer den Preis von EUR 2,–, EUR 3,–, EUR 4,– oder EUR 5,– zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz in der Höhe von 88 % sowie einem Verwaltungskostenbeitrag von 12 % des Lospreises zusammensetzt. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratislosnummern zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft lediglich die auf diese Gratislosnummern entfallende Gewinnsumme.
8.2 Die Entrichtung des Wetteinsatzes und des Verwaltungskostenbeitrages ist dem Teilnehmer von der Online-Annahmestelle durch Ausstellen einer mit dem Code versehenen Quittung zu bestätigen (Einsatzbestätigung).
8.3 Die ordnungsgemäß erfolgte Ausstellung und Übergabe einer mit dem Code versehenen Quittung in der Online-Annahmestelle ist Bedingung für die Teilnahme und die Weiterbehandlung der Daten.
8.4 Der Teilnehmer trägt die Gefahr für die ordnungsgemäße Einsatzbestätigung (Ausfolgung der Quittung gemäß Punkt 8.3) und die Richtigkeit der bestätigten Daten.
9. Annahmeschluss
Den Zeitpunkt des Annahmeschlusses bestimmt die Gesellschaft.
10. Teilnahme von Daten
10.1 Die Daten sind von den Online-Annahmestellen mittels der von der Gesellschaft vorgegebenen technischen Einrichtungen an die Gesellschaft zu übermitteln.
10.2 Die Daten müssen der Gesellschaft so rechtzeitig übermittelt werden, dass sie an der Gewinnermittlung der jeweiligen Ziehung teilnehmen können. Daten, die nach dem jeweiligen Annahmeschluss bei der Gesellschaft einlangen, gelten erst in der darauffolgenden Ziehung als gespielt.
10.3 Daten, die nicht auf elektronischem Wege bei der Gesellschaft einlangen und für die mangels Einlangens bei der Gesellschaft ein Spielvertrag daher nicht zustande kommt, nehmen an der Gewinnermittlung nicht teil.
10.4 Die Online-Annahmestelle sowie die Gesellschaft können die Annahme von Daten jederzeit aus wichtigen Gründen verweigern.
11. Geltendmachung von Gewinnen, Gewinnauszahlung und Reklamationsfrist
11.1 Gewinnansprüche bestehen nur aufgrund der Quittung. Aus der
Quittung kann nur dann ein Gewinnanspruch hergeleitet werden,
wenn die Daten auf der Quittung mit den bei der Gesellschaft eingelangten Daten übereinstimmen und auf der Quittung der Code einwandfrei erkennbar ist.
Jede Gewinneinlösung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der
Quittung zum Nachweis der Gewinnberechtigung und bei Kleingewinnen gemäß Punkt 11.3 ohne Identitätsüberprüfung.
Die Quittung wird von der auszahlenden Stelle (Annahmestelle,
Großgewinnauszahlungsstelle) dem Spielteilnehmer nach Gewinnauszahlung wieder ausgefolgt.
Bei Gewinneinlösung durch das Kunden-Servicecenter der
Gesellschaft verbleiben die Gewinnanforderungen samt angeschlossenen Quittungen bei der Gesellschaft.
Die Auszahlungsfrist in der Online-Annahmestelle beträgt drei Jahre
und beginnt frühestens am Tag nach Abschluss der Gewinnermittlung.
11.2 Werden aufgrund der Daten auf der Quittung mehrere Gewinne erzielt, so gilt als Voraussetzung für die Art der Auszahlung die Höhe der zusammengerechneten Gewinne pro Quittung.
11.3 Kleingewinne von EUR 0,10 bis EUR 1.000,– pro Quittung werden in jeder Online-Annahmestelle an den Inhaber der mit dem Code versehenen Quittung mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft bar ausbezahlt. Kleingewinne bis EUR 100 pro Quittung und Runde können auch auf das elektronische Spielguthaben des Spielteilnehmers auf der von der Gesellschaft betriebenen Plattform zur elektronischen Spielteilnahme überwiesen werden.
11.4 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,– werden bei OnlineAnnahmestellen, die durch die Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstelle), mit schuldbefreiender Wirkung für die Gesellschaft ausbezahlt.
11.5 Großgewinne von EUR 1.000,10 bis EUR 80.000,– können,
Hochgewinne über EUR 80.000,– werden jedenfalls über
Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener
Quittung über das Kunden-Servicecenter der Gesellschaft (Rennweg
44, 1038 Wien) zentral liquidiert.
Gibt der Inhaber der Gesellschaft rechtzeitig Auszahlungsmodalitäten bekannt, überweist diese an die in der Gewinnanforderung samt
angeschlossener Quittung genannte Person oder an das genannte
Konto mit schuldbefreiender Wirkung.
Wird zur Gewinneinlösung eine Gewinnanforderung samt beigelegter Quittung an die Gesellschaft übermittelt, wird nach Auszahlung der bisher erzielten Gewinne die Quittung während der
Restlaufzeit des Spielvertrages bei der Gesellschaft in Evidenz
gehalten und werden weitere, aus demselben Spielvertrag erzielte
Gewinne nach Ablauf des Spielvertrages und allfälliger
Reklamationsfristen gemäß den gewählten Auszahlungsmodalitäten in der Gewinnanforderung automatisch angewiesen.
11.6 Mehrere Kleingewinne gemäß Punkt 11.7 sowie Groß- und Hochgewinne gemäß Punkt 11.4 und 11.5 werden ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises ausbezahlt.
11.7 Mehrere Kleingewinne aus 2 bis zu 28 Ziehungen pro Quittung, die
insgesamt EUR 1.000,– übersteigen, werden in Annahmestellen,
die von der Gesellschaft gesondert bezeichnet werden (Großgewinnauszahlungsstellen), frühestens am Tag nach Abschluss der Gewinnermittlung ausbezahlt.
Mehrere Großgewinne ab EUR 1.000,10 pro Quittung aus 2 bis zu
28 Ziehungen werden aufgrund einer Gewinnanforderung samt angeschlossener, mit dem Code versehener Quittung oder gemäß Punkt
11.4 zur Auszahlung gebracht.
11.8 Bei Hochgewinnen über EUR 80.000,– erfolgt auf Wunsch des Gewinners eine Betreuung und Information durch einen Vertreter der Gesellschaft.
11.9 Ergibt die Abfrage der Quittungsdaten, dass ein Gewinn nicht bzw. nicht im entsprechenden Rang vorliegt, so steht dem Teilnehmer eine Frist von vier Wochen nach Abschluss der Gewinnermittlung offen, um mit ausgefüllter Gewinnanforderung und beigelegter, mit dem Code versehener Quittung schriftlich zu reklamieren (Gewinnreklamation mit Gewinnanforderungsschein). Nach Ablauf dieser Frist ist ein allfälliger Gewinnanspruch erloschen.
11.10 Gewinne, die dem Berechtigten nicht überwiesen werden konnten, können innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Gewinnermittlung mit ausgefülltem Gewinnanforderungsschein und beigelegter, mit dem Code versehener Quittung beim Kunden-Servicecenter der Gesellschaft (Rennweg 44, 1038 Wien) schriftlich angefordert werden (Auszahlungsreklamation mit Gewinnanforderungsschein). Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Gewinnanspruch.
11.11 Die Aufbewahrungsfrist für die beim Spielteilnehmer verbleibende Quittung beträgt demnach drei Jahre nach Abschluss der Gewinnermittlung.
12. Haftung
12.1 Die Gesellschaft haftet dem Teilnehmer für alle Schäden, die von ihr nach Abschluss des Spielvertrages schuldhaft verursacht werden.
12.2 Die Gesellschaft haftet nicht für Verschulden der OnlineAnnahmestellen und aller sonstigen, mit der Übermittlung der Daten beauftragten Stellen. Dies betrifft auch jede Haftung für Schäden, die durch strafbare Handlungen dritter Personen, durch höhere Gewalt oder sonstige Gründe verursacht werden, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat.
12.3 Die Online-Annahmestellen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.4 Die Auswahl der Teilnahmemodalitäten an den gewünschten Veranstaltungen obliegt dem Teilnehmer, die Online-Annahmestelle ist nicht haftbar für eine Spielteilnahme, die nicht in der Absicht des Teilnehmers lag.
12.5 Der Teilnehmer trägt die Gefahr für die ordnungsgemäße Ausfolgung der Quittung, die inhaltliche Richtigkeit der Quittung und die Aufbringung des Codes.
12.6 Die Gefahr für das rechtzeitige Einlangen der Daten bei der Gesellschaft trägt ausschließlich der Teilnehmer. Die Haftung für nicht rechtzeitig übermittelte oder aus anderen Verstößen gegen die Spielbedingungen nicht in die Einsatz- und Gewinnermittlung einbezogene Daten liegt daher nicht bei der Gesellschaft.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die Gesellschaft und die Online-Annahmestellen sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses verpflichtet, insbesondere darf der Name eines Teilnehmers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden.
13.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finnzamt Österreich im Amtsblatt zur Wiener Zeitung verlautbart und treten ab 15.02.2022 in Kraft.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Wien. Es ist nach österreichischem Recht zu entscheiden.
13.4 Alle Ansprüche der Teilnehmer gegen die Gesellschaft sowie gegen die Online-Annahmestellen erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Gewinnermittlung der jeweiligen Ziehung gerichtlich geltend gemacht werden.
13.5 Gewinne aus Spielbeteiligungen im Inland sowie im in eine Poolung einbezogenen Ausland, die nach Ablauf der genannten Frist von drei Jahren nach Abschluss der Gewinnermittlung nicht behoben oder überwiesen werden konnten bzw. nicht reklamiert wurden, werden von den in die Poolung einbezogenen Gesellschaften zur Gänze für die Teilnehmer an den Ausspielungen der in die Poolung einbezogenen Gesellschaften verwendet. Der Modus hinsichtlich der Frist der Erbringung der Leistung der Teilnehmer sowie die Höhe der Zuteilung der Zuwendungen ist im Einzelfall festzustellen; die widmungsgemäße Verwendung wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft.