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Das war deine Chance auf VIP-Packages

Bis zum 13. März konntest du mit etwas Glück 1 von 5 VIP-Packages für den Eurovision Song Contest gewinnen.

Singen ist Silber. Gewinnen ist Gold.

Das war deine Chance auf 1 von 5 VIP-Packages für den Eurovision Song Contest, inklusive Hotel & Dinner für zwei Personen!

 

So warst du dabei: Alle, die sich bis zum 13. März für das Gewinnspiel angemeldet und EuroMillionen gespielt haben, konnten bei der Verlosung teilnehmen.

 

Wir gratulieren allen Gewinner:innen!

 

EuroMillionen – Nationaler Partner des Eurovision Song Contest

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am „EuroMillionen Eurovision Song Contest“ Gewinnspiel der Österreichische Lotterien G.m.b.H., Rennweg 44, 1038 Wien, (nachfolgend bezeichnet als „Lotterien“). Unter allen Teilnehmer:innen werden insgesamt 5 VIP-Packages für je 2 Personen für den Eurovision Song Contest, bestehend aus VIP-Tickets (Kat. A Tickets inkl. Hospitality) für das Eurovision Song Contest Finale, 2 Übernachtungen in einem Hotel von 15. bis 17.5.2026 und Dinner für 2 Personen am 15.5.2026. 
 

Wichtig: Die Anreise muss vom Gewinner/der Gewinnerin selbst organisiert werden, wird nicht von den Lotterien erstattet und ist somit nicht Teil des VIP-Packages.

Das Gewinnspiel wird auf der Spieleseite www.win2day.at, Marke der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H, Rennweg 44, 1038 Wien, (nachfolgend bezeichnet als "win2day") durchgeführt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die folgenden Teilnahmebedingungen:

 

 

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben sowie ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die sich aktiv für das Gewinnspiel angemeldet haben. Gesperrte und teilgesperrte win2day User: innen sind von der Teilnahme ausgenommen. Eine Barablöse des Gewinns ist nicht möglich.  Die Lotterien haben das Recht, Teilnehmer:innen von dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso hinsichtlich Teilnehmer:innen, die falsche Angaben zu ihrer Person machen.

 

 

Das Gewinnspiel findet von 28.2.2026, 00:01 Uhr bis 13.3.2026, 20:00 Uhr statt. Alle Teilnehmer:innen, die im Aktionszeitraum mindestens 1 EuroMillionen Tipp abgegeben haben und sich aktiv zum Gewinnspiel angemeldet haben, nehmen an der am 17.3.2026 stattfindenden, auf dem Zufallsprinzip beruhenden, Verlosung teil.

 

 

Pro gespieltem EuroMillionen Tipp, der an den Ziehungen vom 3.3. bis 13.3.2026 teilnimmt, ergibt sich eine Gewinnchance für die Verlosung. Die getippten Zahlen je EuroMillionen Tipp haben keinen Einfluss auf dieses Gewinnspiel. Je EuroMillionen Tipp erhält man eine Gewinnchance (elektronisches Los, mit dem man an der Ziehung teilnimmt). Je höher die Anzahl an abgegebenen EuroMillionen Tipps im Aktionszeitraum ist, desto mehr Chancen ergeben sich dadurch für den/die Teilnehmer:in. Bei Teilnahme mit einem TeamTipp wird der pro TeamMitglied geleistete EuroMillionen Einsatz (exklusive Joker) durch den EuroMillionen Tipppreis von 2,50 Euro dividiert und die sich dadurch ergebende Anzahl an Gewinnchancen kaufmännisch gerundet. Bei Teilnahme mit einem Anteilsschein werden die Tipps einer Anteilsschein Chance (L, XL oder XXL) durch die der jeweiligen Chance entsprechenden Anteile geteilt und mit der Anzahl an Anteilen, die der/die Spielteilnehmer:in gespielt hat, multipliziert.

 

 

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach der Ziehung per E-Mail verständigt und sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Kontaktangaben verantwortlich. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Um den Gewinn zu erhalten, müssen die Gewinner:innen bis 17.4.2026, 23:59 Uhr bei den Lotterien auf das Gewinnverständigungs-E-Mail der Lotterien antworten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.

 

Die Lotterien behalten sich vor, dieses Gewinnspiel jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.

Die Lotterien übernehmen keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der technischen Seiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung.

Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.  

Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.  

Die Lotterien behalten sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern, zu ergänzen oder frühzeitig zu beenden, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

 

 

Datenschutz

 

Die Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen finden sich in der unter Link der zu /datenschutz führt.Datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

 

 

Für die Teilnahme und Abwicklung der Aktion verarbeiten die Lotterien folgende personenbezogene Daten: Name, E-Mail-Adresse, User ID, Nutzungsdaten und Detailinformationen über die Gewinnspielteilnahme. Die Lotterien nutzen die Daten nur im Rahmen sämtlicher anwendbarer nationaler sowie europäischer Datenschutzvorschriften.

 

 

Die zur Ermittlung der Gewinner:innen, der Gewinnbenachrichtigung sowie der Abwicklung der Aktion benötigten Daten werden zur Vertragserfüllung gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet, streng vertraulich behandelt und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht. Für die Buchung des VIP-Packages ist eine Übermittlung der Gewinner-Daten an den ORF sowie das Hotel erforderlich.  

 

 

Die erhobenen Daten der Gewinner:innen werden nach der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) bzw. der unternehmensrechtlichen Aufbewahrungspflicht gemäß §§ 190, 212 Unternehmensgesetz-buch (UGB) für 7 Jahre aufbewahrt.

 

 

Jede:r Teilnehmer:in ist berechtigt, jederzeit die Teilnahme am Gewinnspiel bei den Lotterien zu widerrufen (durch E-Mail an Link der zu mailto:help@lotterien.at führt.help@lotterien.at) sowie schriftlich Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten bei den Lotterien gespeichert sind; sie bzw. er kann auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowohl die Berichtigung als auch die Löschung personenbezogener Daten beantragen sowie Einwilligungserklärungen widerrufen (durch E-Mail an Link der zu mailto:help@lotterien.at führt.help@lotterien.at).